Das Suchmaschinenmonster Google muss seine Nutzungsbedingungen in Deutschland ändern. Auf Zehn Klausen der Nutzungsbedingnungen darf sich Google in Deutschland nicht mehr berufen, urteilte das Landgericht Hamburg. Nach Ansicht des Gerichts, würden die Klauseln die Verbraucher unzulässig benachteiligen oder direkt gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. In einer der Klauseln befand sich eine Bestimmung, die Google erhebliche Nutzungsrechte einräumte. Demnach war Google berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Was im äussersten Fall sogar private Dokumente hätte betreffen können.
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